Verkehrszeichen 250
Verbot für Fahrzeuge aller Art.
Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.
Nur das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" erlaubt es, dem Radfahrer
die Straßen und Wege zu benutzen.
Bei Missachtung kann ein Bußgeld von 25 € erhoben werden.
Bei Missachtung mit Unfallfolge sogar 40 €.